Allgemeine Geschäftsbedingungen "Verkauf Hardware"

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bornemann Distribution GmbH, Im Fliegerhorst 10, 38642 Goslar, für den Verkauf von Waren an gewerbliche Kunden oder sonstige juristische Personen.

1. Geltungsbereich

1.1 Die Leistungen des Anbieters für den Online-Shop erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich zu. 

2. Ausschluss von Verbrauchern

Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern / Privatpersonen. Alle Preise auf der Webseite verstehen sich – vorbehaltlich abweichender Angaben – zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. 

3. Vertragsschluss

Unsere Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt grundsätzlich noch keine Vertragsannahme dar. Wir können die Annahme innerhalb von fünf Arbeitstagen erklären, indem wir eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermitteln, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung bei Ihnen maßgeblich ist, oder indem wir die bestellte Ware liefern, wobei insoweit der Zugang der Ware bei Ihnen maßgeblich ist, oder indem wir Sie nach Abgabe der Bestellung zur Zahlung auffordern (z.B. bei PayPal-Zahlung). Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Erklären wir die Annahme innerhalb vorgenannter Frist nicht, so gilt dies als Ablehnung, mit der Folge, dass Sie nicht mehr an Ihre Willenserklärung gebunden sind.

3.1 Definition Arbeitstage: Arbeitstage sind die Tage von Montag bis Freitag.

4. Zahlung, Verzug

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf unserer Website aufgeführten Preise. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass wir einen weiteren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen ist. 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum, bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält – insbesondere, sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Käufer schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.

5.2 Der Käufer muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Käufer sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

5.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Käufers bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen), und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt uns der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

5.4 Der Käufer darf diese an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

5.5 Sofern sich der Käufer jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere, sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, können wir vom Käufer verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.

5.6 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

5.7 Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, sind der Käufer und wir uns bereits jetzt einig, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an.

5.8 Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Käufer für uns verwahren.

5.9 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.

5.10 Wenn der Käufer dies verlangt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen den Käufer um mehr als 10% übersteigt. Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

6. Lieferung

6.1 Die Lieferfristen sind der Webseite zu entnehmen. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere die korrekte Angabe der Lieferadresse im Rahmen der Bestellung.

6.2 Falls der Anbieter ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant des Anbieters seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners werden unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

6.3 Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen auf den Besteller über. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Besteller über.

6.4 Bei Speditionsware erfolgt die Lieferung „Frei Bordsteinkante“, also bis zu der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen im Online-Shop des Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist.

7. Annahmeverzug

7.1 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Anbieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

7.2 Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt per anno neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

7.3 Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät. 

8. Gewährleistung

8.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend

- begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche;

- hat der Anbieter die Wahl der Art der Nacherfüllung;
- beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang;
- sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen;
- beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

8.2 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht

- für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen,
- für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie
- für den Fall, dass der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen hat.

8.3 Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.

8.4 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

9. Haftung

9.1 Der Anbieter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

9.1.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.1.2 Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.1.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

9.1.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

9.2 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen die Anbieter aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

10.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht an unserem Sitz zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat. Der Sitz unseres Unternehmens ist der Überschrift dieser AGB zu entnehmen.

10.3 Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

11. Besondere Vereinbarungen

Ergänzung zu § 8: Die Bornemann Distribution GmbH trägt keine Kosten für den Ein- und Ausbau oder die Versendung der defekten “Hardware”.

Allgemeine Geschäftsbedingungen “Mietvertrag System“ in Verbindung mit ”AGB Verkauf Hardware“

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln

I. die Allgemeinen Bestimmungen, die auch für die Teile I und II gelten; und

II. die Vermietung der zentral betriebenen Software und Datenbank sowie der SIM Karte [nachfolgend gemeinsam als „System“ bezeichnet], die für die Kommunikation zwischen der „Hardware“ und dem „System“ verwendet wird

Teil I: Allgemeine Regelungen und Vermietung „System“

§ 1 Zielgruppe, Anwendbare Regelungen, Definitionen

1.) Die Leistungen und Angebote des Unternehmens richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.

2.) Es gelten ausschließlich die AGB des Unternehmens. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung!

3.) Auftragsverarbeiter ist nicht die Bornemann Distribution GmbH, sondern die Bornemann AG mit Sitz in 38642 Goslar, Im Fliegerhorst 10, die mit dem Unternehmen gem. § 15 AktG verbunden und Eigentümerin der Datenbank ist. Die Datenübertragbarkeit innerhalb der Unternehmensgruppe unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist schriftlich geregelt / dokumentiert.

4.) Abweichend zur Online-Bestellung wird der Vertragsbeginn auf den 01. des auf die Übernahme folgenden Kalendermonats festgelegt. Der Kunde ist aber bereits ab dem angegebenen Übernahmedatum zur Nutzung berechtigt. Auch für diese Zeit gelten die Bestimmungen dieses Vertrages. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, mindestens jedoch für die vereinbarte und kalkulierte Grundlaufzeit, gerechnet ab Vertragsbeginn. Sollte die im Vertrag vereinbarte Nutzungsrate auf einem Rabatt basieren, ist das Unternehmen berechtigt, nach Ablauf der Grundlaufzeit bzw. mit Beginn der automatischen Vertragsverlängerung die unrabattierte Nutzungsrate zu berechnen.

5.) Definitionen

a) „Daten“ sind Informationen, die mittels der „Hardware“ übersendet werden und die von dem Unternehmen gespeichert, verändert oder gelöscht werden können.

b) „Datenbank“ ist die „Datenbank“ der Bornemann AG, die auf einem Webserver in einem Rechenzentrum liegt und die über öffentliche Datennetze und/oder über eine SIM Karte verfügbar ist.

c) „Dokumentation“ ist die Bedienungsanleitung für das „System“ und die „Hardware“.

d) „Dritter“ ist jede natürliche oder juristische Person, die weder durch das Unternehmen noch durch den „Kunden“ dazu berechtigt ist, das „System“ oder die „Hardware“ zu nutzen. „Dritte“ sind Mitglieder der Öffentlichkeit i.S.d. § 15 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz.

e) „Hardware“ sind die technischen Geräte, die der „Kunde“ im Online-Shop des Unternehmens kauft.

f) „Kunde“ ist der jeweilige Nutzer/Mieter des „Systems“, der entweder seinen Angestellten oder den „Teilnehmern“ das „System“ zur Nutzung überlassen darf.

g) „Knotenpunkt“ ist die Schnittstelle von dem Rechenzentrum, in dem sich das „System“ befindet, zu öffentlichen Kommunikationsnetzen wie insbesondere dem Internet.

h) „SIM-Karte“ ist die SIM-Karte, die zur Kommunikation zwischen der „Hardware“ und dem „System“ verwendet werden muss.

j) „System“ ist der gemeinsame Begriff für die vom Unternehmen zur Leistungserbringung verwendete Software, die SIM Karte und die Datenbank.

k) „Teilnehmer“ (User) ist eine natürliche Person, dem das „System“ zur Nutzung überlassen wird.

l) „Verfügbarkeit“ bedeutet die Verfügbarkeit des „Systems“ am „Knotenpunkt“, skaliert auf die laufende Verfügbarkeit pro Monat, abzüglich der vereinbarten Unterbrechungen wie insbesondere der „Wartungsfenster“.

m) „Vertrag“ ist die Bestellung des Kunden in Verbindung mit dieser AGB

n) „Wartungsfenster“ sind die Zeiten, in denen infolge von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten das „System“ dem „Kunden“ nicht oder nur eingeschränkt am „Knotenpunkt“ zur Verfügung steht.

o) „Unternehmen” ist die Bornemann Distribution GmbH, Im Fliegerhorst 10, 38642 Goslar

§ 2 Sicherheitshinweise

Wichtige Sicherheitshinweise, die bei der Nutzung des „Systems“ unbedingt zu beachten sind, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Systems im Online-Shop

§ 3 Pflichten des „Kunden“

Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Systems im Online-Shop. Die Erfüllung dieser Pflichten durch den Kunden ist Voraussetzung für die Leistungserbringung durch das Unternehmen.

§ 4 Vorübergehende Sperrung

1) Das Unternehmen ist berechtigt, die Erreichbarkeit von „Hardware“ oder „Datenbank“ oder „Software“ für den Kunden vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht dahingehend besteht, dass der „Kunde“ oder die „Teilnehmer“, für die der Kunde rechtlich die Verantwortung trägt, das „System“ oder die „Hardware“ nicht vertragsgemäß verwenden. Eine nicht vertragsgemäße Verwendung des Systems oder der Hardware würde insbesondere dann vorliegen, soweit der Kunde diese über die im Nutzungsvertrag vereinbarte Leistung hinaus nutzt.

2) Das Unternehmen ist weiterhin dazu berechtigt, die Erreichbarkeit von “Hardware” oder “Datenbank” oder “Software” für den Kunden zu unterbrechen, sollte kein wirksamer Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Auftragsverarbeiter geschlossen worden sein. Die Sperrung des Services wird bis zu dem Zeitpunkt andauern, in welchem sich der Kunde und der Auftragsverarbeiter geeinigt und einen wirksamen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen haben.

§ 5 Vergütung

1.) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen „Vertrag“ und ist im Voraus für die gesamte Laufzeit des Vertrages zur Zahlung fällig.

2.) Das Unternehmen behält sich die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem „Kunden“ im Falle von Zahlungsrückständen aus demselben Vertragsverhältnis vor. Dem „Kunden“ wird ein entsprechender Warnhinweis durch das „System“ erteilt, wenn sich das Unternehmen die Nutzbarkeit des „Systems“ vorbehält und sie von der Zahlung der jeweils offenen Posten abhängig macht. Alternativ kann der „Kunde“ im Falle von Zahlungsrückständen auch telefonisch und/oder postalisch auf die Abschaltung des „Systems“ im Falle des Nichtbezahlens offener Posten hingewiesen werden.

3.) Der „Kunde” erklärt sich unwiderruflich mit der Übermittlung sämtlicher Rechnungen per E-Mail einverstanden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Für den Fall eines Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, Ihnen die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro in Rechnung zu stellen. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

4.) In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

4.a) Vorkasse

Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

4.b) SEPA-Lastschriftverfahren über Bornemann

Mit Abgabe der Bestellung erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Ein Bankgeschäftstag ist jeder Werktag mit Ausnahme von Samstagen, bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen sowie der 24. Und 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Kontobelastung erfolgt nach Versand der Ware.

4.c) PayPal

In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bieten wir Ihnen die nachfolgenden Zahlungsoptionen als PayPal Services an. Sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist, setzt die Zahlung über PayPal keine Registrierung bei PayPal voraus. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der jeweiligen Zahlungsoption und im Bestellvorgang.

PayPal

Um den Rechnungsbetrag über die Zahlungsoption PayPal bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit PayPal. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem PayPal-Konto.

Kreditkarte über PayPal

Ihre Karte wird durch PayPal nach Versendung der Ware belastet.

Lastschrift über PayPal

Die Zahlung per Lastschrift über PayPal setzt eine Adress- und Bonitätsprüfung voraus und erfolgt direkt an PayPal. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilen Sie PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie von PayPal informiert (sog. Prenotification). Die Kontobelastung erfolgt vor Versendung der Ware.

4.d) Rechnung über Bornemann

Der Rechnungsbetrag ist 7 Tage nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto fällig. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten. Ihnen steht ein Aufrechnungsrecht nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt oder in einem Gegenseitigkeitsverhältnis mit unserer Hauptforderung steht, von uns nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt wurde. Ihnen steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Haftung

Schadensersatzansprüche verjähren 12 Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der „Kunde“ das von dem Bestehen eines Schadens Kenntnis hat oder ab dem Zeitpunkt, in dem der „Kunde“ ohne grobe Fahrlässigkeit von dem Schaden hätte Kenntnis erlangen müssen. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen der „Kunde“ Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit geltend machen will, in den Fällen, in denen der „Kunde“ geltend machen will, dass der Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich ist, oder in denen in dem schädigenden Ereignis zugleich die Verletzung einer Garantiezusage liegt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 7 Datenschutz

1.) Für die Vertragsabwicklung darf das Unternehmen sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen gem. § 15 AktG die dazu erforderlichen personenbezogenen Daten (Bestandsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen. Hierzu gehören Name, Anschrift und Telefonnummer des „Kunden“ oder seiner „Teilnehmer“, außerdem seine für die Teilnahme am Lastschriftverfahren notwendigen Kontoangaben.

2.) Der „Teilnehmer“ hat jederzeit das Recht, Auskunft über Umfang und Inhalt der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.

3.) Sofern im Rahmen der Durchführung von Wartungs- und Inspektionsarbeiten die Möglichkeit besteht, dass das Unternehmen oder der Auftragsverarbeiter mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern oder „Kunden“ des „Kunden“ in Kontakt kommt, oder ein anderer Sachverhalt besteht, durch den ein Tatbestand gemäß § 62 BDSG, Fassung Mai 2018, entsteht, sind die gesetzlichen Vorgaben zur Auftragsverarbeitung zu beachten, und es ist mit der Bornemann AG ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.

§ 8 Gemeinsame Gewährleistung für „Hardware“ und „System“

Sollte der Kunde infolge von Mängeln der „Hardware“ den Rücktritt von dem Kaufvertrag erklären, schlägt der Rücktritt nicht auf den mietvertraglichen Teil durch, da das „System“ auch mit anderer Hardware verwendet werden kann. Gleiches analog gilt im Falle dessen, dass der Kunde die Kündigung des Mietvertrags über das „System“ erklärt.

§ 9 Allgemeines

1.) Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder der jeweiligen Ergänzungsvereinbarungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung eines Vertragsbestandteils beinhalten sowie besondere Garantiezusagen und Abmachungen, sind schriftlich niederzulegen. Werden Erklärungen der vorgenannten Art von Vertretern oder Hilfspersonen des Unternehmens abgegeben, sind sie für das Unternehmen nur dann verbindlich, wenn die Geschäftsführung des Unternehmens hierfür ihre schriftliche Zustimmung erteilt.

2.) Der „Kunde“ darf Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens an Dritte abtreten. Das Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag insgesamt oder einzelne Leistungen an mit ihr verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG oder externe Refinanzierer abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

3.) Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

4.) Sofern der „Kunde“ Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Sitz des Unternehmens als Gerichtsstand vereinbart. Das Unternehmen ist unbeschadet dessen auch berechtigt, Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des „Kunden“ zuständig ist.

Teil II: Besondere Regelungen für die Vermietung des „Systems“

§ 1 Vertragsgegenstand

Das „System“ wird in dem Vertrag konkretisiert. Technische Leistungsbeschreibungen, Sicherheitshinweise und die „Dokumentation“ entnehmen Sie bitte dem Online-Shop.

§ 2 „Wartungsfenster“ für das „System“

Das „System“ ist zu bestimmten, in dem jeweiligen Mietvertrag angegebenen Zeiträumen nicht am „Knotenpunkt“ verfügbar. Diese Zeiträume dienen der planungsmäßigen Wartung.

§ 3 Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Kunden.

Diese ergeben sich aus dem „Vertrag“

§ 4 Nicht vom Unternehmen zu vertretende Störungen

Die Verfügbarkeit des „Systems“ hängt in Teilen von der Belieferung durch externe Lieferanten des Auftragsverarbeiters ab. Sofern die Nichtbelieferung durch diese Lieferanten nicht durch den Auftragsverarbeiter zu vertreten ist, gilt, dass das Unternehmen sich binnen einer angemessenen Frist um eine Belieferung durch andere Lieferanten bemühen wird. Sofern die Leistung nicht zu vergleichbaren Preisen am Markt verfügbar ist, steht dem Unternehmen das Recht zu, mit dem Kunden über eine Anpassung des Vertrags zu verhandeln. Führen diese Verhandlungen binnen der Frist von einem Monat nicht zu dem Abschluss einer neuen Vereinbarung, steht dem Unternehmen das Recht zu, den „Mietvertrag“ mit einer Frist von drei Monaten, berechnet ab dem Moment des endgültigen Scheiterns der Verhandlungen, zu kündigen.

§ 5 Gewährleistung, Schadensersatz

1.) Eine Gewährleistung dafür, dass die Kommunikation zwischen dem „System“ einerseits und der „Hardware“ andererseits jederzeit realisiert werden kann, wird nicht übernommen. Die Übertragung der Daten zwischen der Hardware und dem System richtet sich nach dem Dienstvertragsrecht.

2.) Im Übrigen wird die Gewährleistung für das „System“ wie folgt geregelt:

a) Die Behebung von Mängeln des „Systems“ erfolgt zunächst nach Wahl des Unternehmens durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

b) Eine Kündigung des „Kunden“ gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Unternehmen ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von dem Unternehmen verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den „Kunden“ gegeben ist.

c) Der „Kunde“ ist nicht berechtigt, Mängel des „Systems“ selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Die Beschaffung eines Ersatzsystems bleibt dem Kunden unter den Voraussetzungen des § 536 II BGB unbenommen.

d) Der „Kunde“ ist verpflichtet, dem Unternehmen Mängel des „Systems“ unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Er wird hierbei die Hinweise des Unternehmens zur Analyse des Problems im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an das Unternehmen weiterleiten.

e.) Gewährleistungsansprüche verjähren zwölf Monate ab dem Zeitpunkt, an dem der „Kunde“ über das Bestehen eines Mangels des „Systems“ Kenntnis hat oder ab dem Zeitpunkt, an dem der „Kunde“ ohne grobe Fahrlässigkeit von den Umständen des Mangels hätte Kenntnis erlangen müssen. Diese zeitliche Beschränkung gilt nicht in den Fällen, in denen der „Kunde“ wegen des Mangels Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit geltend machen will, in den Fällen, in denen der „Kunde“ geltend machen will, dass der Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich oder infolge der Verletzung einer Garantiezusage entstanden ist. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.

f.) Schadensersatzansprüche, die durch einen Mangel des Systems verursacht werden, verjähren ab demselben Moment. Im Übrigen gelten die Regelungen des Teil I, § 6.

§ 6 Nutzungsrechte für das „System“

Der „Kunde“ erhält das zeitlich für die Dauer des jeweiligen Mietvertrags beschränkte, nicht exklusive Recht, den Teilnehmern den Zugriff auf die in dem „System“ verwendete Software und Datenbank über öffentliche Datennetze zu ermöglichen. Der Kunde darf den „Teilnehmern“ den Zugriff auf das „System“ erlauben. Die Anzahl der jeweils simultan zulässigen Zugriffe auf das „System“ ergibt sich aus dem jeweiligen „Vertrag“. Die Weitervermietung des „Systems“ an „Dritte“ ist untersagt, es sei denn, es besteht ein entsprechender Partnervertrag mit dem Unternehmen, der gesondert abzuschließen ist. - Datensicherung: Wir weisen Sie darauf hin, dass die Speicherung der Positionsdaten nur für einen Zeitraum von drei Monaten erfolgt. Mit Ablauf dieser drei Monate werden die gespeicherten Daten unwiderruflich gelöscht. Gegen Aufpreis können die Daten länger vorgehalten werden.

- SIM-Karte: Die SIM-Karten sind ausschließlich für den Gebrauch im gelieferten Gerät bestimmt. Kosten, die durch Nutzung in anderen Geräten entstehen, fallen dem Kunden zur Last.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

Beginn und Laufzeit des „Vertrags“ ergeben sich aus dem jeweiligen „Vertrag“ in Verbindung mit dieser AGB.

Bis zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit ist der Vertrag (auch von eventuellen Erben) unkündbar. Er verlängert sich um jeweils 6 Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für das Unternehmen in jedem Fall vor, wenn

- der „Kunde“ mit der vereinbarten Vergütung für den Betrieb des Systems mit mehr als 14 Kalendertagen im Verzug ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen "Verkauf Hardware"


1. Geltungsbereich

Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer. 

Neben der Überprüfung Ihrer Unternehmereigenschaft im Rahmen des Bestellprozesses sind wir berechtigt, einen Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft durch das Vorlegen geeigneter und aktueller Belege, z.B. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, zu verlangen.

Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Bornemann Distribution GmbH.

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.

Wir nehmen Ihr Angebot innerhalb von zwei Tagen an, indem

  • wir eine Annahmeerklärung in separater E-Mail abgeben oder
  • wir die Ware ausliefern lassen oder
  • gegebenenfalls die Zahlungstransaktion durch unseren Dienstleister oder den ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Durchführungszeitpunkt der Zahlungstransaktion richtet sich nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart (s. unter „Bezahlung“).

Die für Sie relevante Alternative richtet sich danach, welches der aufgezählten Ereignisse als erstes eintritt.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

4. Lieferbedingungen

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Bornemann Distribution GmbH, Im Fliegerhorst 7, 38642 Goslar, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Nach Absprache

Wir liefern nicht an Packstationen.

5. Selbstbelieferungs- und Teilbelieferungsvorbehalt

Vorbehaltlich der Selbstbelieferung werden wir für eine schnelle Lieferung Sorge tragen. Ist ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar, weil wir von unserem zuverlässigen Lieferanten ohne unser Verschulden trotz Aufgabe einer deckungsgleichen Bestellung nicht rechtzeitig beliefert werden, werden wir die restlichen Waren ohne erneute Berechnung der Versandkosten nachliefern, soweit dies für Sie zumutbar ist.

Ist das von Ihnen bestellte Produkt bei uns nicht verfügbar, weil wir von unserem zuverlässigen Lieferanten ohne unser Verschulden trotz Aufgabe einer deckungsgleichen Bestellung nicht beliefert werden, werden wir Ihnen das in der Auftragsbestätigung unverzüglich mitteilen. Wir werden dadurch von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Haben Sie bereits Zahlungen geleistet, werden wir Ihnen diese unverzüglich erstatten.

6. Bezahlung

Sie erklären sich mit der Übermittlung sämtlicher Rechnungen per E-Mail einverstanden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Für den Fall eines Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, Ihnen die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro in Rechnung zu stellen. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

SEPA-Lastschriftverfahren über Bornemann
Mit Abgabe der Bestellung erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Ein Bankgeschäftstag ist jeder Werktag mit Ausnahme von Samstagen, bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen sowie der 24. Und 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Kontobelastung erfolgt nach Versand der Ware.

PayPal
In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bieten wir Ihnen die nachfolgenden Zahlungsoptionen als PayPal Services an. Sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist, setzt die Zahlung über PayPal keine Registrierung bei PayPal voraus. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der jeweiligen Zahlungsoption und im Bestellvorgang.

PayPal
Um den Rechnungsbetrag über die Zahlungsoption PayPal bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt.

PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit PayPal. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem PayPal-Konto.

Kreditkarte über PayPal
Ihre Karte wird durch PayPal nach Versendung der Ware belastet.

Lastschrift über PayPal
Die Zahlung per Lastschrift über PayPal setzt eine Adress- und Bonitätsprüfung voraus und erfolgt direkt an PayPal. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilen Sie PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie von PayPal informiert (sog. Prenotification). Die Kontobelastung erfolgt vor Versendung der Ware.

Rechnung über Bornemann
Der Rechnungsbetrag ist 7 Tage nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto fällig. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.

Ihnen steht ein Aufrechnungsrecht nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt oder in einem Gegenseitigkeitsverhältnis mit unserer Hauptforderung steht, von uns nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt wurde.

Ihnen steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Wenn Sie die Vorbehaltssache mit anderen Gegenständen verbinden, vermischen oder diese verarbeiten, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verbindung bzw. Vermischung oder Verarbeitung. Ist Ihre Sache als Hauptsache anzusehen, so haben Sie uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir auf Ihr Verlangen insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

8. Transportschäden

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.

9. Gewährleistung und Garantien

9.1 Mängelhaftungsrecht

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

Die nachstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Beschränkungen gegenüber Unternehmern

Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der vorige Satz gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.

Regelungen gegenüber Kaufleuten

Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

9.2 Garantien und Kundendienst

Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

10. Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt

• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

11. Verhaltenskodex

Folgenden Verhaltenskodizes haben wir uns unterworfen:
- Trusted Shops Qualitätskriterien
- https://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

13. Besondere Vereinbarungen

Ergänzung zu § 9: Die Bornemann Distribution GmbH trägt keine Kosten für den Ein- und Ausbau oder die Versendung der defekten “Hardware”.